Trägerkonzept (h&p Rheinland‑Pfalz/Hessen)
Kernaussagen aus Rahmen‑ und Schutzkonzept.
Pädagogisches Profil
- Drei P’s: partnerschaftlich (mit Jugendämtern), parteilich (für den jungen Menschen), prägnant (klare, wertschätzende Haltung).
- Angebote in häuslicher Gemeinschaft: Erziehungsstellen (1–2 Plätze) & Familienwohngruppen (3–4 Plätze), inkl. Möglichkeiten nach § 35a SGB VIII.
- Ziele: stabile Beziehungen, Partizipation, individuelle Förderung, Verselbständigung.
Prozesse & Qualität
- Strukturierter Hilfeprozess: Anfrage → Hilfeplanung (§ 36) → Aufnahme/Eingewöhnung → Rückführung oder Verselbständigung.
- Regelmäßige Fachberatung, Supervision, Fortbildungen; Krisen‑ und Bereitschaftsdienst.
- Dokumentation, Evaluation und Qualitätsmanagement als verbindlicher Standard.
Gewaltschutz & Rechte
- Rechtliche Grundlagen: GG, UN‑Kinderrechtskonvention, BGB, Bundeskinderschutzgesetz, SGB VIII.
- Verhaltenskodex & Selbstverpflichtung der Fachkräfte; Partizipation & Beschwerdewege (intern/extern).
- Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) – klare Melde‑ und Handlungsketten.
Kooperationen
Enger Austausch mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Therapeut*innen, Ärzt*innen sowie interner psychologischer Fachdienst. Elternarbeit ist fester Bestandteil und kann bei Bedarf intensiviert werden.
Trägerdokumente – Web‑Ansicht
Alternativ als Download: Rahmenkonzeption (PDF) • Gewaltschutzkonzept (PDF)