Trägerkonzept (h&p Rheinland‑Pfalz/Hessen)

Kernaussagen aus Rahmen‑ und Schutzkonzept.

Pädagogisches Profil

  • Drei P’s: partnerschaftlich (mit Jugendämtern), parteilich (für den jungen Menschen), prägnant (klare, wertschätzende Haltung).
  • Angebote in häuslicher Gemeinschaft: Erziehungsstellen (1–2 Plätze) & Familienwohngruppen (3–4 Plätze), inkl. Möglichkeiten nach § 35a SGB VIII.
  • Ziele: stabile Beziehungen, Partizipation, individuelle Förderung, Verselbständigung.

Prozesse & Qualität

  • Strukturierter Hilfeprozess: Anfrage → Hilfeplanung (§ 36) → Aufnahme/Eingewöhnung → Rückführung oder Verselbständigung.
  • Regelmäßige Fachberatung, Supervision, Fortbildungen; Krisen‑ und Bereitschaftsdienst.
  • Dokumentation, Evaluation und Qualitätsmanagement als verbindlicher Standard.

Gewaltschutz & Rechte

  • Rechtliche Grundlagen: GG, UN‑Kinderrechtskonvention, BGB, Bundeskinderschutzgesetz, SGB VIII.
  • Verhaltenskodex & Selbstverpflichtung der Fachkräfte; Partizipation & Beschwerdewege (intern/extern).
  • Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) – klare Melde‑ und Handlungsketten.

Kooperationen

Enger Austausch mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Therapeut*innen, Ärzt*innen sowie interner psychologischer Fachdienst. Elternarbeit ist fester Bestandteil und kann bei Bedarf intensiviert werden.

Trägerdokumente – Web‑Ansicht

Alternativ als Download: Rahmenkonzeption (PDF)Gewaltschutzkonzept (PDF)